Preise
Kostenübernahme Hippotherapie-K®
- Bei MS-Betroffenen übernehmen die Krankenkassen die Therapiekosten im Rahmen der Grundversicherung.
- Bei Kindern mit Cerebralparese und Trisomie 21 übernimmt die Invalidenversicherung die Therapiekosten.
- Bei traumatisch bedingten Hirnverletzungen, Autismus-Spektrum Störungen (ASS) und genetischen Syndromen übernimmt die IV meistens die Therapiekosten. Über eine Unterstützung wird individuell entschieden. Es besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme.
- Nach Vollendung des 20. Lebensjahres von Personen mit Cerebralparese und Trisomie 21 werden die Kosten für die Hippotherapie-K® von der Krankenkasse übernommen.