Preise
Kostenübernahme Hippotherapie-K® : Bei MS-Betroffenen übernehmen die Krankenkassen die Therapiekosten im Rahmen der Grundversicherung. Bei Kindern mit Cerebralparese und Trisomie 21 übernimmt die Invalidenversicherung die Therapiekosten. Bei traumatisch bedingten Hirnverletzungen, ADHS, AS, Entwicklungsverzögerungen und genetischen Syndromen übernimmt die IV meistens die Therapiekosten. Nach Vollendung des 20. Lebensjahres von Personen mit Cerebralparese und Trisomie 21 werden die Kosten für die Hippotherapie-K® von der Krankenkasse übernommen. Bei den anderen Krankheitsbildern liegt die Kostenübernahme im Ermessen der Kassen.